Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Interessierte,
in unserem Kanzlei-Infobrief für den Oktober 2024 erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:
- Frist für Steuerermäßigung nach dem Erbfall beginnt regelmäßig mit dem Tod des Erblassers
- Kein unbeschränkter Sonderausgabenabzug privater Zusatzkrankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Krankenversicherte
- Corona-Hilfen für Selbstständige sind beitragspflichtiges Einkommen freiwillig gesetzlich Krankenversicherter
- Begrenzung rückwirkender Auszahlung festgesetzten Kindergeldes auf 6 Monate ist rechtmäßig
- Reduzierung der Fördersätze in den BAFA-Energieberatungsprogrammen ab 7.8.2024
- Wohngeld wird zum 1.1.2025 erhöht
- Zufluss von Tantiemen beim GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer