Herzlich willkommen bei der
Petersen & Partner Steuerberater GbR
und der
Petersen & Kiefer Steuerberatungsgesellschaft mbH
Ihre Steuerberater in Kronshagen bei Kiel
Unsere Leistungen
Zu unseren Mandanten gehören überwiegend mittelständische Unternehmen verschiedener Branchen und Rechtsformen. Aber auch Freiberufler, Kleinunternehmen, Existenzgründer und Privatpersonen werden von uns selbstverständlich kompetent betreut.
Kommen Sie an Bord
Jobs in unserer Kanzlei
Damit wir unsere Mandanten bestmöglich betreuen können, brauchen wir Ihre Hilfe. Wenn Sie auf dem Gebiet des Steuerrechtes ein Genie sind, dann sind wir sehr daran interessiert, Sie in unserem Kreis begrüßen zu dürfen.
Steuerfachwirte (m/w/d)
Als Steuerfachwirt sind Sie die rechte Hand der Geschäftsführung. Sie übernehmen viel Verantwortung, nicht nur für Mandanten, auch für Personal.
Lohnbuchhalter (m/w/d)
Als Lohnbuchhalter verantworten Sie die termingerechte Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen (Gehälter, Sozialabgaben, Krankenkassenbeiträge und Steuern). Sie führen das Bescheinigungs- und Meldewesen inkl. Schriftverkehr durch sowie das Anlegen und die Pflege der Personalstammdaten sowie deren administrative Abwicklung von Eintritten und Austritten. Sie sind der Ansprechpartner für die lohn- und sozialversicherungsrechtlichen sowie steuerrechtliche Fragestellungen unserer Mandanten.
Werden Sie Teil unserer Familie!
Kontakt
3x im Raum Kiel und Kronshagen für Sie im Einsatz.
Neuigkeiten rund um das Thema Steuern und unsere Kanzlei
Kanzlei-Infobrief Oktober 2024
Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Interessierte,
in unserem Kanzlei-Infobrief für den Oktober 2024 erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:
- Frist für Steuerermäßigung nach dem Erbfall beginnt regelmäßig mit dem Tod des Erblassers
- Kein unbeschränkter Sonderausgabenabzug privater Zusatzkrankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Krankenversicherte
- Corona-Hilfen für Selbstständige sind beitragspflichtiges Einkommen freiwillig gesetzlich Krankenversicherter
- Begrenzung rückwirkender Auszahlung festgesetzten Kindergeldes auf 6 Monate ist rechtmäßig
- Reduzierung der Fördersätze in den BAFA-Energieberatungsprogrammen ab 7.8.2024
- Wohngeld wird zum 1.1.2025 erhöht
- Zufluss von Tantiemen beim GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
Infos zur E-Rechnung ab 01.01.2025
Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Interessierte,
mit dem am 22. März 2024 beschlossenen Wachstumschancengesetz (WtcG) hat der Bundesrat den Weg frei gemacht für die stufenweise Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnung (eRechnung) ab 2025 im B2B-Bereich (Business to Business).
Die Umstellung auf E-Rechnung erfordert eine Anpassung Ihrer Arbeitsabläufe.
Erfahren Sie mehr zu diesem Thema in dem bereitgestellten PDF-Dokument.